IGeL-Leistungen bewerben: Was Arztpraxen dürfen und wie sie Patienten gewinnen

Wie Arztpraxen individuelle Gesundheitsleistungen zulässig bewerben: Zahlen zum IGeL-Markt, Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnung, schriftliche Vereinbarung und Wege zu neuen Patienten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Versicherte geben laut IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes mindestens 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für individuelle Gesundheitsleistungen aus.
  • Arztpraxen dürfen IGeL bewerben, wenn die Werbung sachlich informiert und nicht irreführend ist. Maßgeblich sind Heilmittelwerbegesetz, Wettbewerbsrecht und Berufsordnung.
  • Vor der Behandlung braucht die Praxis eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten und muss ihn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.
  • Am besten wirken Leistungen, die fachlich gut begründet sind und klar erklärt werden. Druck und Angst schaden dem Vertrauen und sind rechtlich riskant.

Arztpraxen dürfen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bewerben, wenn die Werbung sachlich informiert und nicht irreführend ist. Maßgeblich sind das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Wettbewerbsrecht und die Berufsordnung der Landesärztekammer. Patienten für IGeL gewinnen Praxen am besten mit Leistungen, die fachlich gut begründet sind und klar erklärt werden. Werbung mit Druck oder Angst schadet dem Vertrauen und ist rechtlich riskant.

Dieser Beitrag zeigt, wie groß der Markt für IGeL ist, welche Regeln für Werbung und Behandlung gelten und wie Praxen gezielt Patienten gewinnen. Autor ist Sebastian Weidner, Gründer von Rankingdocs. Wir unterstützen seit 2018 Zahn- und Facharztpraxen bei der Mitarbeiter- und Patientengewinnung. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Markt für IGeL

Laut IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes Bund geben Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für individuelle Gesundheitsleistungen aus. Die Schätzung ist vorsichtig, weil sie nur Versicherte zwischen 18 und 80 Jahren berücksichtigt. Die höchsten Umsätze entfallen auf Gynäkologie und Augenheilkunde mit jeweils rund 500 Millionen Euro, gefolgt von Orthopädie und Unfallchirurgie mit 397 Millionen und der Allgemeinmedizin mit 341 Millionen Euro.

Der Report zeigt auch, wo Praxen ansetzen sollten. Nur 26 Prozent der Befragten fühlen sich gut über IGeL informiert. Der Medizinische Dienst fordert verständliche schriftliche Informationen zu den Leistungen. Für Praxen ist das eine Chance: Wer seine Leistungen klar und ehrlich erklärt, hebt sich ab und gewinnt Vertrauen.

Was das Heilmittelwerbegesetz verlangt

Das HWG gilt für Werbung für Verfahren und Behandlungen, also auch für viele IGeL. Werbung muss sachlich sein und darf keine falschen Erwartungen wecken. Unzulässig sind unter anderem diese Aussagen und Darstellungen:

  • Versprechen, dass ein Erfolg mit Sicherheit eintritt
  • Werbung, die Angst macht oder suggeriert, ohne die Leistung drohe ein Schaden
  • irreführende Darstellungen der Wirkung oder der Kosten
  • bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit vergleichende Vorher-Nachher-Bilder gegenüber Laien

Erlaubt ist eine sachliche Information über Leistung, Ablauf, Nutzen, Grenzen und Kosten. Genau diese Information suchen Patienten, bevor sie sich entscheiden.

Was die Berufsordnung verlangt

Die Berufsordnungen der Landesärztekammern erlauben sachliche, berufsbezogene Information und untersagen berufswidrige Werbung. Dazu gehört Werbung, die anpreisend, irreführend oder vergleichend ist. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben außerdem Grundsätze für den Umgang mit Selbstzahlerleistungen formuliert. Dazu gehört, dass Patienten nicht unter Zeitdruck gesetzt werden und ausreichend Bedenkzeit erhalten.

Was vor der Behandlung nötig ist

Bevor eine Praxis eine IGeL bei gesetzlich Versicherten erbringt, braucht sie eine schriftliche Vereinbarung, in der der Patient zustimmt, die Leistung privat zu bezahlen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss die Praxis den Patienten außerdem in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn sie weiß, dass die Kasse die Behandlung nicht übernimmt. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Diese Formalien sind auch für das Marketing wichtig. Eine Kampagne, die viele Anfragen bringt, nützt nur, wenn die Abläufe in der Praxis stimmen. Legen Sie deshalb vorab fest, wer die Vereinbarung vorbereitet und wer die Kostenfragen beantwortet.

Welche Leistungen sich eignen

Nicht jede IGeL eignet sich für Werbung. Der Medizinische Dienst bewertet viele Leistungen im IGeL-Monitor, einige davon kritisch. Praxen sollten sich auf Leistungen konzentrieren, die fachlich gut begründet sind und zum eigenen Schwerpunkt passen. Beispiele sind die reisemedizinische Beratung, sportmedizinische Untersuchungen oder ästhetische Behandlungen in der Dermatologie. Leistungen mit umstrittenem Nutzen sollten Sie besonders zurückhaltend darstellen und ehrlich über die Studienlage informieren.

Wählen Sie für den Anfang eine oder wenige Leistungen aus. So können Sie Seiten, Anzeigen und Abläufe gezielt darauf ausrichten und sehen schneller, was funktioniert.

Wie Praxen Patienten für IGeL gewinnen

Für jede beworbene Leistung braucht die Praxis eine eigene Seite auf der Website. Sie erklärt, für wen die Leistung sinnvoll ist, wie sie abläuft, was sie kostet und wo ihre Grenzen liegen. Darauf bauen die Kanäle auf:

  • Bestandspatienten: Informationen im Wartezimmer, am Empfang und in der Terminbestätigung machen die Leistung bekannt. Das Team sollte Fragen dazu beantworten können.
  • Google: Mit Google Ads und Suchmaschinenoptimierung erscheint die Praxis, wenn jemand in seiner Stadt nach der Leistung sucht.
  • Facebook und Instagram: Anzeigen erreichen Menschen im Umkreis, die noch nicht aktiv suchen. Gut funktionieren kurze Videos, in denen die Ärztin die Leistung erklärt.
  • Online-Terminbuchung: Wer sich für eine Leistung interessiert, sollte direkt einen Termin buchen können.

Die Ausrichtung auf Menschen mit bestimmten Erkrankungen ist bei Meta nicht möglich und wäre auch nicht sinnvoll. Anzeigen werden über Region und Alter ausgerichtet und durch ihren Inhalt für die passende Zielgruppe interessant. Mehr zu den Kanälen und zum Budget lesen Sie in den Beiträgen Privatpatienten und Selbstzahler gewinnen und Was kostet Praxismarketing für Selbstzahler-Leistungen?

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Rankingdocs gewinnt für Facharztpraxen gezielt Privatpatienten und Selbstzahler für ausgewählte Leistungen. Welche Leistungen sich in Ihrer Praxis für eine Kampagne eignen, klären wir in der kostenlosen Erstberatung.

Quellen

Häufige Fragen

Darf eine Arztpraxis IGeL-Leistungen bewerben?

Ja. Die Werbung muss sachlich über die Leistung informieren und darf nicht irreführend sein. Maßgeblich sind das Heilmittelwerbegesetz, das Wettbewerbsrecht und die Berufsordnung der Landesärztekammer.

Wie groß ist der Markt für IGeL?

Laut IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes Bund geben Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für individuelle Gesundheitsleistungen aus. Die höchsten Umsätze entfallen auf Gynäkologie und Augenheilkunde mit jeweils rund 500 Millionen Euro.

Was muss vor einer IGeL-Behandlung vereinbart werden?

Gesetzlich Versicherte müssen vor der Behandlung schriftlich zustimmen, dass sie die Leistung privat bezahlen. Außerdem muss die Praxis in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Welche IGeL eignen sich für Werbung?

Leistungen, die fachlich gut begründet sind und zum Schwerpunkt der Praxis passen. Dazu gehören zum Beispiel reisemedizinische Beratung, sportmedizinische Untersuchungen oder ästhetische Behandlungen. Leistungen mit umstrittenem Nutzen sollten Praxen besonders zurückhaltend darstellen.

Sebastian Weidner
Über den AutorSebastian Weidner

Sebastian Weidner ist Gründer und Geschäftsführer von Rankingdocs. Seit 2018 unterstützt er mit seinem Team Praxen, Kliniken und Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Mitarbeiter- und Patientengewinnung.

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