GKV-Reform & Patientengewinnung

Festzuschüsse gekürzt, Honorare gedeckelt: Was die GKV-Reform 2026 für Arzt- und Zahnarztpraxen ändert und wie Praxen wirtschaftlich gegensteuern.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen: gedeckelte Honorare, Streichung extrabudgetärer Leistungen und ein um 10 Prozentpunkte gekürzter Festzuschuss beim Zahnersatz.
  • Die Einnahmen pro GKV-Patient sinken für viele Praxen real, während Personal-, Miet- und Materialkosten weiter steigen.
  • Besonders unter Druck geraten Praxen, die wirtschaftlich fast ausschließlich auf GKV-Regelversorgung, Laufkundschaft und Überweisungen bauen und ihren Patientenstrom nicht steuern.
  • Wir empfehlen, die Patientengewinnung jetzt strategisch aufzustellen und gezielt Patienten für die Leistungen zu gewinnen, die fachlich gewünscht und wirtschaftlich tragfähig sind.

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die öffentliche Berichterstattung dreht sich fast ausschließlich um die Kosten für die Versicherten. Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber ist ein anderer Punkt wichtiger: Die Reform verändert die wirtschaftliche Grundlage, auf der Arzt- und Zahnarztpraxen arbeiten.

GKV-Reform 2026: Was das Sparpaket für Ihre Praxis bedeutet

Dieser Beitrag ordnet ein, was im Gesetzentwurf steht, was sich konkret für Praxen ändert und welche strategische Konsequenz sich daraus ergibt. Stand der Informationen ist der Regierungsentwurf vom 29. April 2026. Bis zur endgültigen Verabschiedung sind Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich.

Was die GKV-Reform vorsieht

Hintergrund der Reform ist eine Finanzlücke, die ohne Gegensteuern weiter wachsen würde. Für das Jahr 2027 wird mit einem Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 15 Milliarden Euro gerechnet, bis 2030 mit bis zu 40 Milliarden Euro. Das Gesetz soll diese Entwicklung stoppen und ein Einsparvolumen von rund 16 Milliarden Euro erreichen, damit die Zusatzbeiträge nicht weiter steigen.

Das Grundprinzip hat Gesundheitsministerin Nina Warken so formuliert: Die Ausgaben sollen sich künftig in allen Leistungsbereichen an den Einnahmen orientieren. Für Praxen heißt das, dass das Wachstum der Vergütungen gebremst wird.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Verabschiedung wurde noch vor der Sommerpause 2026 angestrebt. Der Großteil der Regelungen soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Was sich für Arztpraxen ändert

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind vor allem zwei Punkte relevant. Erstens werden die jährlichen Vergütungsanstiege gedeckelt. Sie orientieren sich künftig an der tatsächlichen Kostensteigerung im jeweiligen Bereich oder an der Grundlohnrate, wobei der niedrigere Wert gilt. In den Jahren 2027 bis 2029 kommt zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt hinzu. Vergütungssteigerungen, die in den vergangenen Jahren noch möglich waren, fallen künftig deutlich geringer aus oder ganz weg.

Zweitens sollen bestimmte Leistungen gestrichen werden, die bisher außerhalb der Honorarbudgets vergütet wurden. Betroffen sind unter anderem Vergütungsregelungen, die auf dem Terminservice- und Versorgungsgesetz beruhen. Leistungen, die heute noch extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung honoriert werden, fallen zurück in die budgetierte Vergütung.

Beides hat dieselbe Wirkung. Die Vergütung pro Behandlung wird enger, und die Möglichkeit, über mehr Leistung mehr Honorar zu erzielen, wird kleiner.

Was sich für Zahnarztpraxen ändert

Zahnarztpraxen trifft die Reform an einer sehr konkreten Stelle, dem Zahnersatz. Der Festzuschuss der Krankenkassen für die Regelversorgung sinkt von 60 auf 50 Prozent. Damit kehrt er auf das Niveau zurück, das vor Oktober 2020 galt.

Auch die Bonusregelungen sinken entsprechend. Wer das Bonusheft fünf Jahre lückenlos führt, erhält künftig 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Das Bonussystem selbst bleibt bestehen, ebenso die Härtefallregelung, nach der Versicherte mit geringem Einkommen weiterhin die volle Regelversorgung erstattet bekommen.

Für die Praxis bedeutet das einen höheren Eigenanteil der Patientinnen und Patienten beim Zahnersatz. Behandlungen, die ohnehin beratungsintensiv sind, werden für Patienten teurer und müssen noch besser erklärt werden.

Ein weiterer Punkt betrifft kieferorthopädisch tätige Praxen. Ab 2028 sollen kieferorthopädische Leistungen zulasten der GKV nur noch von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie abgerechnet werden können, die Vergütung wird auf Pauschalen umgestellt. Auch für Zahnärzte gilt außerdem die allgemeine Vergütungsbremse: Die Honorarsteigerungen werden wie in allen Leistungsbereichen an die Einnahmenentwicklung gekoppelt.

Was das wirtschaftlich für Ihre Praxis bedeutet

Zusammengenommen führen die Maßnahmen dazu, dass die Einnahmen pro GKV-Patient für viele Praxen real sinken oder bestenfalls stagnieren. Gleichzeitig steigen die Kosten für Personal, Miete, Material und Energie weiter. Der Abstand zwischen dem, was eine Praxis einnimmt, und dem, was sie ausgibt, wird also größer.

Besonders betroffen sind Praxen, die wirtschaftlich fast ausschließlich auf GKV-Regelversorgung, Laufkundschaft und Überweisungen stehen. Wer seinen Patientenstrom und seinen Leistungsmix nicht selbst steuert, ist auf eine Honorarentwicklung angewiesen, die politisch gerade aktiv gebremst wird.

Die Reform ist Teil eines Trends, der absehbar anhält, und lässt sich deshalb nicht aussitzen. Wer in den kommenden Jahren wirtschaftlich stabil bleiben will, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass das System die Auslastung von allein liefert.

Die richtige Frage lautet nicht „mehr Patienten“

Viele Praxen reagieren auf sinkende Margen mit mehr Patienten, mehr Terminen und mehr Behandlungszeit. Das ist nachvollziehbar, löst aber kein strukturelles Margenproblem. Es verschiebt das Problem an die Belastungsgrenze des Teams.

Wirksamer ist es, gezielt die richtigen Patienten in die Praxis zu bringen. Gemeint sind Patienten für die Leistungen, die eine Praxis fachlich anbieten möchte und die wirtschaftlich tragfähig sind. Bei Zahnärzten sind das etwa Prophylaxe, hochwertiger Zahnersatz, Implantologie oder Aligner-Behandlungen. Bei Ärzten sind es je nach Ausrichtung Vorsorge, Selbstzahlerleistungen oder bestimmte Schwerpunktbehandlungen.

Das Ziel ist ein höherer Honorarumsatz pro Patient bei gleicher Behandlungszeit. Eine Praxis, die in den fachlich gewünschten und wirtschaftlich sinnvollen Bereichen ausgelastet ist, ist deutlich unabhängiger von der Entwicklung der GKV-Honorare. Das lässt sich heute steuern, denn Patientengewinnung ist ein planbarer Prozess.

Drei Wege, gezielt die richtigen Patienten zu gewinnen

In der Praxis haben sich vor allem drei Kanäle bewährt. Sie wirken am stärksten, wenn sie aufeinander abgestimmt sind.

1. Suchmaschinenmarketing: Patienten erreichen, die bereits suchen

Wer „Implantat Kosten“, „Zahnersatz Beratung“ oder „Hautcheck in der Nähe“ bei Google eingibt, hat eine konkrete Absicht. Über gezielte Google-Kampagnen wird eine Praxis genau in dem Moment sichtbar, in dem ein Patient aktiv nach einer Behandlung sucht. Diese Patientengruppe hat die höchste Abschlusswahrscheinlichkeit, weil der Bedarf bereits besteht. Es kommt auf eine saubere Auswahl der Suchbegriffe an und auf eine Landingpage, die die Anfrage in einen Termin überführt.

2. Social Media: Nachfrage für Leistungen erzeugen

Viele Patienten suchen nicht aktiv, weil sie gar nicht wissen, dass eine Behandlung für sie infrage kommt. Über Instagram und Facebook lässt sich Aufmerksamkeit für Leistungen schaffen, an die Patienten vorher nicht gedacht haben, von ästhetischen Behandlungen bis zu Vorsorgeangeboten. Social Media baut damit die Nachfrage für die kommenden Monate auf, während Suchmaschinenmarketing die aktuelle Nachfrage abschöpft.

3. Patienten-Infoabende: Vertrauen bei erklärungsbedürftigen Behandlungen

Bei beratungsintensiven Behandlungen mit hohem Eigenanteil scheitert die Entscheidung häufiger an fehlendem Vertrauen und fehlendem Verständnis als am Preis. Analoge Formate wie Patienten-Infoabende schließen diese Lücke. Sie geben Patienten Raum, eine Behandlung in Ruhe zu verstehen, und vermitteln einen persönlichen Eindruck von der Praxis. Bei Leistungen wie Implantologie oder umfangreichem Zahnersatz gibt das oft den Ausschlag.

Was Praxen jetzt tun sollten

Drei konkrete Schritte sind unabhängig von der Fachrichtung sinnvoll. Erstens sollten Sie sich Klarheit über Ihren Leistungsmix verschaffen. Dazu gehört, welche Behandlungen wirtschaftlich tragen, welche Sie fachlich ausbauen möchten und wo Kapazität frei ist.

Zweitens sollten Sie ehrlich prüfen, wie Ihre Praxis heute neue Patienten gewinnt. Wenn neue Patienten vor allem über Empfehlungen und Laufkundschaft kommen, fehlt Ihnen ein Kanal, den Sie selbst steuern können.

Drittens sollten Sie Patientengewinnung als laufenden Prozess aufbauen. Eine einmalige Kampagne verpufft. Wirksam wird Patientengewinnung erst, wenn Strategie, Umsetzung und laufende Optimierung zusammenkommen.

Fazit

Die GKV-Reform 2026 zeigt deutlich, dass die wirtschaftliche Sicherheit allein aus der GKV-Regelversorgung abnimmt. Praxen, die das früh erkennen, verschaffen sich einen Vorsprung, weil sie steuern, welche Patienten zu welchen Leistungen kommen. Patientengewinnung gehört damit zur betriebswirtschaftlichen Vorsorge einer Praxis.

So unterstützt Rankingdocs Ihre Praxis

Wir gewinnen für Praxen gezielt Privatpatienten und Selbstzahler für ihre Behandlungsschwerpunkte. Dafür legen wir gemeinsam die Leistung fest, schärfen die Positionierung, erzeugen Nachfrage durch Kampagnen und leiten qualifizierte Anfragen an die Praxis weiter. Die Kampagnen optimieren wir laufend anhand der Daten. Wie das für Zahnarztpraxen im Einzelnen aussieht, beschreiben wir im Beitrag zur Patientengewinnung für Zahnarztpraxen.

Häufige Fragen

Was sieht die GKV-Reform 2026 vor?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll rund 16 Milliarden Euro einsparen, damit die Zusatzbeiträge nicht weiter steigen. Die Ausgaben sollen sich in allen Leistungsbereichen an den Einnahmen orientieren, das Wachstum der Vergütungen wird gebremst.

Was ändert sich durch die GKV-Reform für Arztpraxen?

Die jährlichen Vergütungsanstiege werden gedeckelt, in den Jahren 2027 bis 2029 kommt ein Abschlag von einem Prozentpunkt hinzu. Außerdem sollen bestimmte bisher extrabudgetär vergütete Leistungen in die budgetierte Vergütung zurückfallen.

Was ändert sich für Zahnarztpraxen?

Der Festzuschuss für die Regelversorgung beim Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent, die Bonusstufen sinken auf 60 und 65 Prozent. Der Eigenanteil der Patientinnen und Patienten steigt, die Härtefallregelung bleibt bestehen.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Der Großteil der Regelungen soll nach dem Regierungsentwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Einschränkung bei kieferorthopädischen Leistungen ist ab 2028 vorgesehen. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.

Wie können Praxen auf die GKV-Reform reagieren?

Praxen sollten ihren Leistungsmix klären, ihre bisherigen Wege der Patientengewinnung prüfen und Patientengewinnung als laufenden Prozess aufbauen. Bewährt haben sich Suchmaschinenmarketing, Social Media und Patienten-Infoabende.

Sebastian Weidner
Über den AutorSebastian Weidner

Sebastian Weidner ist Gründer und Geschäftsführer von Rankingdocs. Seit 2018 unterstützt er mit seinem Team Praxen, Kliniken und Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Mitarbeiter- und Patientengewinnung.

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