ZFA-Gehalt 2026: Tariftabelle, Tätigkeitsgruppen und Gehalt im Wettbewerb

Was verdient eine ZFA 2026? Tarifgehalt nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen, Teilzeit, Ausbildungsvergütung und was Zahnarztpraxen im Wettbewerb um Fachkräfte zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Nach dem Vergütungstarifvertrag liegt das ZFA-Gehalt 2026 in Vollzeit zwischen 2.620,00 € und 4.280,00 € brutto im Monat.
  • Das Gehalt richtet sich nach Berufsjahren und nach der Tätigkeitsgruppe, die von der Grundvergütung bis zur Dentalhygienikerin reicht.
  • Der Tarifvertrag gilt nur bei Tarifbindung oder Bezugnahme im Arbeitsvertrag, in den übrigen Regionen dient er als Orientierung.
  • ZFA sind laut Bundesagentur für Arbeit der Beruf mit dem größten Fachkräfteengpass, deshalb zahlen viele Praxen über Tarif.

Eine Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) verdient 2026 in Vollzeit nach Tarif zwischen 2.620,00 € und 4.280,00 € brutto im Monat. Grundlage ist der Vergütungstarifvertrag, den die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) mit dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) abgeschlossen hat. Wie hoch das Gehalt im Einzelfall ist, hängt von den Berufsjahren und der Tätigkeitsgruppe ab.

Dieser Beitrag zeigt die vollständige Tariftabelle für 2026, erklärt die Tätigkeitsgruppen und ordnet ein, was Zahnarztpraxen im Wettbewerb um Fachkräfte tatsächlich zahlen. Autor ist Sebastian Weidner, Gründer von Rankingdocs. Wir unterstützen seit 2018 Zahnarztpraxen bei der Mitarbeitergewinnung. Ihr individuelles Tarifgehalt berechnen Sie mit unserem ZFA-Gehaltsrechner.

ZFA-Tariftabelle 2026

Die Werte gelten ab dem 1. Januar 2026 für eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden. Alle Angaben sind Bruttomonatsgehälter in Euro.

Berufsjahr TG I TG II TG III TG IV TG V
1 bis 3 2.620,00 2.816,50 3.078,50 3.275,00 3.406,00
4 bis 6 2.674,50 2.875,00 3.142,50 3.343,00 3.477,00
7 bis 9 2.757,50 2.964,50 3.240,00 3.447,00 3.585,00
10 bis 12 2.834,50 3.047,00 3.330,50 3.543,00 3.684,50
13 bis 15 2.914,50 3.133,00 3.424,50 3.643,50 3.789,00
16 bis 18 2.994,00 3.218,50 3.517,50 3.742,50 3.892,00
19 bis 21 3.073,00 3.303,50 3.611,00 3.841,00 3.995,00
22 bis 24 3.151,50 3.388,00 3.703,00 3.939,50 4.097,00
25 bis 27 3.231,00 3.473,00 3.796,00 4.038,50 4.200,00
ab 28 3.292,50 3.539,50 3.868,50 4.115,50 4.280,00

Der Tarifvertrag läuft vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Zum 1. Juli 2025 stiegen die Gehälter im Durchschnitt um 4,65 Prozent, zum 1. Januar 2026 noch einmal um durchschnittlich 2,80 Prozent. Das Einstiegsgehalt in Tätigkeitsgruppe I lag ab Juli 2025 bei 2.500,00 € und liegt seit Januar 2026 bei 2.620,00 €. Für die Zeit ab 2027 verhandeln die Tarifparteien neu.

Die Tätigkeitsgruppen

Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach der Qualifikation und den Aufgaben in der Praxis. Maßgeblich ist, welche Tätigkeit die ZFA überwiegend ausübt.

  • Tätigkeitsgruppe I: ZFA ohne Zusatzqualifikation. Das ist die Grundvergütung nach der Ausbildung.
  • Tätigkeitsgruppe II: ZFA mit mindestens 65 Stunden Fortbildung, zum Beispiel als Prophylaxeassistenz.
  • Tätigkeitsgruppe III: ZFA mit mindestens 200 Stunden Fortbildung und erweiterten Aufgaben.
  • Tätigkeitsgruppe IV: ZMF, ZMP, ZMV, AZP oder Fachwirtin für Praxismanagement.
  • Tätigkeitsgruppe V: Dentalhygienikerin (DH) oder Betriebswirtin im Gesundheitswesen.

Eine Fortbildung zahlt sich für ZFA deutlich aus. Im ersten Berufsjahr liegt eine ZMP in Tätigkeitsgruppe IV mit 3.275,00 € rund 655 € über der Grundvergütung. Für Praxen bedeutet das umgekehrt, dass sie Prophylaxe und Abrechnung mit entsprechend qualifiziertem Personal auch entsprechend vergüten müssen.

Für wen der Tarifvertrag gilt

Der ZFA-Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Er gilt in den Kammerbereichen, deren Zahnärztekammern in der AAZ vertreten sind: Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Westfalen-Lippe. Auch dort gilt er nur, wenn Praxis und Mitarbeiterin tarifgebunden sind oder der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist.

In allen anderen Regionen gibt es keinen verbindlichen Tarif für ZFA. Viele Praxen orientieren sich trotzdem an der Tabelle, weil sie die einzige allgemein bekannte Referenz ist. Bewerberinnen kennen die Werte ebenfalls und vergleichen Angebote damit.

Gehalt in Teilzeit

Der Tarifwert bezieht sich auf 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit wird er anteilig berechnet: Tarifwert mal vereinbarte Wochenstunden geteilt durch 39.

Ein Beispiel: Eine ZFA im ersten Berufsjahr in Tätigkeitsgruppe I arbeitet 30 Stunden pro Woche. Ihr Tarifgehalt beträgt 2.620,00 € mal 30 geteilt durch 39, also rund 2.015 € brutto im Monat.

Ausbildungsvergütung

Seit dem 1. Juli 2025 erhalten Auszubildende zur ZFA nach dem Tarifvertrag 1.000 € im ersten, 1.100 € im zweiten und 1.200 € im dritten Ausbildungsjahr. Diese Beträge gelten auch 2026.

Was Praxen im Wettbewerb tatsächlich zahlen

Der Tarif beschreibt eine Untergrenze für tarifgebundene Praxen. Am Arbeitsmarkt entscheidet die Lage in der Region. Zahnmedizinische Fachangestellte sind laut der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit der Beruf mit dem größten Engpass in Deutschland. Eine ausgeschriebene Stelle bleibt im Schnitt mehr als vier Monate unbesetzt.

Praxen in Städten mit vielen Zahnarztpraxen, MVZ und Kliniken zahlen erfahrenen ZFA deshalb häufig mehr als den Tarif. Unser Gehaltsrechner gibt neben dem Tarifwert eine Gehaltsempfehlung aus. Sie berücksichtigt die Wettbewerbssituation, die Attraktivität der Praxis als Arbeitgeber und den Standort und liegt höchstens 15 Prozent über dem Tarifwert.

Neben dem Grundgehalt achten Bewerberinnen auf weitere Leistungen. Dazu gehören bezahlte Fortbildungen, ein Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, ein Jobticket oder steuerfreie Sachbezüge. Für Praxen sind solche Leistungen oft günstiger als eine gleich hohe Gehaltserhöhung, weil weniger Steuern und Abgaben anfallen.

Welche Rolle das Gehalt beim Jobwechsel spielt

Das Gehalt ist wichtig, löst einen Wechsel aber seltener aus als oft angenommen. In der Rankingdocs-Studie mit über 10.700 ausgewerteten Bewerberprofilen nennen 19 Prozent Vergütung und Sicherheit als Hauptgrund für einen Wechsel. Für 72 Prozent sind Team und Zusammenarbeit entscheidend.

Für die Mitarbeitergewinnung heißt das: Ein faires Gehalt ist die Voraussetzung, damit eine Bewerberin Ihr Angebot überhaupt in Betracht zieht. Den Ausschlag geben danach das Team und die Führung. Nennen Sie in Ihrer Stellenanzeige eine konkrete Gehaltsspanne. Das spart Ihnen Gespräche mit Bewerberinnen, deren Erwartungen nicht zu Ihrem Budget passen.

Unterstützung bei der Suche nach ZFA

Rankingdocs gewinnt seit 2018 Fachkräfte für Zahnarztpraxen. Wir bauen für Praxen einen eigenen Bewerberpool in der Region auf und vermitteln bei akutem Bedarf Kandidatinnen aus unserem Pool. Wie Sie bei der Suche vorgehen, lesen Sie im Beitrag ZFA finden. Unser Vorgehen in der Mitarbeitergewinnung stellen wir auf der Seite Mitarbeiter gewinnen vor.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel verdient eine ZFA 2026?

Nach dem Vergütungstarifvertrag verdient eine ZFA in Vollzeit 2026 zwischen 2.620,00 € brutto im Monat (Tätigkeitsgruppe I, 1. bis 3. Berufsjahr) und 4.280,00 € (Tätigkeitsgruppe V, ab dem 28. Berufsjahr).

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt einer ZFA?

Nach der Ausbildung beginnt eine ZFA in Tätigkeitsgruppe I mit 2.620,00 € brutto im Monat bei 39 Wochenstunden. Das sind 31.440 € im Jahr ohne Sonderzahlungen.

Für welche Praxen gilt der ZFA-Tarifvertrag?

Der Vertrag wird zwischen der AAZ und dem Verband medizinischer Fachberufe geschlossen. Er gilt in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe, wenn beide Seiten tarifgebunden sind oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. Viele Praxen in anderen Regionen nutzen ihn als Orientierung.

Was verdient eine ZMP oder Dentalhygienikerin?

ZMP, ZMF, ZMV und Fachwirtinnen sind in Tätigkeitsgruppe IV eingruppiert und verdienen 2026 zwischen 3.275,00 € und 4.115,50 €. Dentalhygienikerinnen gehören zur Tätigkeitsgruppe V mit 3.406,00 € bis 4.280,00 €.

Wie wird das ZFA-Gehalt in Teilzeit berechnet?

Der Tarifwert gilt für 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit wird er anteilig umgerechnet. Eine ZFA in Tätigkeitsgruppe I im ersten Berufsjahr mit 30 Wochenstunden erhält 2.620,00 € mal 30 geteilt durch 39, also rund 2.015 € brutto.

Sebastian Weidner
Über den AutorSebastian Weidner

Sebastian Weidner ist Gründer und Geschäftsführer von Rankingdocs. Seit 2018 unterstützt er mit seinem Team Praxen, Kliniken und Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Mitarbeiter- und Patientengewinnung.

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