- Nach dem Gehaltstarifvertrag liegt das MFA-Gehalt 2026 in Vollzeit zwischen 2.939,59 € und 4.895,78 € brutto im Monat.
- Das Gehalt richtet sich nach Berufsjahren und nach sechs Tätigkeitsgruppen. Seit 2026 gibt es eine neue Stufe ab dem 33. Berufsjahr.
- Vollzeit bedeutet laut Manteltarifvertrag 38,5 Wochenstunden. Dazu kommt eine Sonderzahlung von 50 bis 70 Prozent eines Monatsgehalts.
- Der Tarifvertrag gilt nur bei Tarifbindung oder Bezugnahme im Arbeitsvertrag. Im Wettbewerb um Fachkräfte zahlen viele Praxen mehr.
Eine Medizinische Fachangestellte (MFA) verdient 2026 in Vollzeit nach Tarif zwischen 2.939,59 € und 4.895,78 € brutto im Monat. Grundlage ist der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte, den die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten (AAA) mit dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) abgeschlossen hat. Wie hoch das Gehalt im Einzelfall ist, hängt von den Berufsjahren und der Tätigkeitsgruppe ab.
Dieser Beitrag zeigt die vollständige Tariftabelle für 2026, erklärt die Tätigkeitsgruppen und ordnet ein, was Arztpraxen im Wettbewerb um Fachkräfte zahlen. Autor ist Sebastian Weidner, Gründer von Rankingdocs. Wir unterstützen seit 2018 Arztpraxen bei der Mitarbeitergewinnung. Ihr individuelles Tarifgehalt berechnen Sie mit unserem MFA-Gehaltsrechner.
MFA-Tariftabelle 2026
Die Werte gelten ab dem 1. Januar 2026 für eine Vollzeitstelle mit 38,5 Wochenstunden. Alle Angaben sind Bruttomonatsgehälter in Euro.
| Berufsjahr | TG I | TG II | TG III | TG IV | TG V | TG VI |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 bis 4 | 2.939,59 | 3.115,97 | 3.292,34 | 3.468,72 | 3.762,68 | 4.174,22 |
| 5 bis 8 | 2.992,56 | 3.172,11 | 3.351,67 | 3.531,22 | 3.830,48 | 4.249,44 |
| 9 bis 12 | 3.045,53 | 3.228,26 | 3.410,99 | 3.593,73 | 3.898,28 | 4.324,65 |
| 13 bis 16 | 3.098,49 | 3.284,40 | 3.470,31 | 3.656,22 | 3.966,07 | 4.399,86 |
| 17 bis 20 | 3.235,88 | 3.430,03 | 3.624,19 | 3.818,34 | 4.141,93 | 4.594,95 |
| 21 bis 24 | 3.288,84 | 3.486,17 | 3.683,50 | 3.880,83 | 4.209,72 | 4.670,15 |
| 25 bis 28 | 3.341,81 | 3.542,32 | 3.742,83 | 3.943,34 | 4.277,52 | 4.745,37 |
| 29 bis 32 | 3.394,76 | 3.598,45 | 3.802,13 | 4.005,82 | 4.345,29 | 4.820,56 |
| ab 33 | 3.447,73 | 3.654,59 | 3.861,46 | 4.068,32 | 4.413,09 | 4.895,78 |
Der Gehaltstarifvertrag läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Seit 2026 gibt es eine neunte Stufe ab dem 33. Berufsjahr. Das Einstiegsgehalt in Tätigkeitsgruppe I stieg von 2.803,95 € im Jahr 2025 auf 2.939,59 € im Jahr 2026, das ist ein Plus von 4,8 Prozent. Für die Zeit ab 2027 verhandeln die Tarifparteien neu.
Die Tätigkeitsgruppen
Die Eingruppierung richtet sich nach den Aufgaben, die eine MFA überwiegend ausübt, und nach ihren Fortbildungen.
- Tätigkeitsgruppe I: Standardaufgaben nach abgeschlossener Ausbildung und Prüfung.
- Tätigkeitsgruppe II: weitgehend selbstständige Tätigkeit und mindestens 40 Stunden Fortbildung oder entsprechende Berufserfahrung.
- Tätigkeitsgruppe III: weitgehend selbstständige Tätigkeit und mindestens 80 Stunden Fortbildung oder Übernahme von Ausbildungstätigkeiten.
- Tätigkeitsgruppe IV: selbstständige Arbeit in komplexen Fachbereichen und mindestens 120 Stunden Fortbildung.
- Tätigkeitsgruppe V: Leitungsfunktionen, mindestens 360 Stunden Fortbildung, zum Beispiel als Fachwirtin für Praxismanagement, und Berufserfahrung.
- Tätigkeitsgruppe VI: Leitungs- und Führungsverantwortung, mindestens 600 Stunden Fortbildung, zum Beispiel als Betriebswirtin im Gesundheitswesen, und Berufserfahrung.
Zwischen Tätigkeitsgruppe I und VI liegen im ersten Berufsjahr rund 1.235 € im Monat. Für Praxen lohnt es sich, die Eingruppierung regelmäßig zu prüfen. Wer Aufgaben wie das Praxismanagement oder die Ausbildung überträgt, sollte die Vergütung anpassen. Sonst sucht sich die Mitarbeiterin früher oder später einen Arbeitgeber, der das tut.
Arbeitszeit, Sonderzahlung und Urlaub
Neben dem Gehaltstarifvertrag gibt es einen Manteltarifvertrag. Er regelt unter anderem diese Punkte:
- Die regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit beträgt 38,5 Stunden pro Woche ohne Pausen.
- Zum 1. Dezember gibt es eine Sonderzahlung. Sie beträgt im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit 50 Prozent und ab dem zweiten Jahr 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
- Der Urlaub beträgt 29 Arbeitstage im Jahr. Ab dem Kalenderjahr, in dem die MFA 55 Jahre alt wird, sind es 31 Arbeitstage.
Für wen der Tarifvertrag gilt
Der MFA-Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Er gilt, wenn Praxis und Mitarbeiterin tarifgebunden sind, der Arbeitsvertrag auf ihn verweist oder die Praxis ihn betriebsüblich anwendet. Die Berufsbezeichnung allein begründet keinen Anspruch auf die Tarifwerte.
Bei öffentlichen Arbeitgebern, etwa kommunalen Kliniken, gilt für MFA häufig der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für Praxen ist das relevant, weil Kliniken und MVZ in vielen Regionen mit den Praxen um dieselben Fachkräfte werben.
Gehalt in Teilzeit
Der Tarifwert bezieht sich auf 38,5 Wochenstunden. Bei Teilzeit wird er anteilig berechnet: Tarifwert mal vereinbarte Wochenstunden geteilt durch 38,5.
Ein Beispiel: Eine MFA im ersten Berufsjahr in Tätigkeitsgruppe I arbeitet 30 Stunden pro Woche. Ihr Tarifgehalt beträgt 2.939,59 € mal 30 geteilt durch 38,5, also rund 2.291 € brutto im Monat.
Ausbildungsvergütung
Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Auszubildende zur MFA nach dem Tarifvertrag 1.050 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.250 € im dritten Ausbildungsjahr. Im Jahr 2025 waren es jeweils 50 € weniger.
Was Praxen im Wettbewerb tatsächlich zahlen
Der Tarif beschreibt eine Untergrenze für tarifgebundene Praxen. Wie viel eine Praxis zahlen muss, um eine Stelle zu besetzen, hängt vor allem von der Konkurrenz in der Region ab. In Städten mit vielen Praxen, MVZ und Kliniken bekommen erfahrene MFA häufig Angebote über Tarif.
Unser Gehaltsrechner gibt neben dem Tarifwert eine Gehaltsempfehlung aus. Sie berücksichtigt die Wettbewerbssituation, die Attraktivität der Praxis als Arbeitgeber und den Standort und liegt höchstens 15 Prozent über dem Tarifwert.
Neben dem Grundgehalt spielen weitere Leistungen eine Rolle, zum Beispiel bezahlte Fortbildungen, ein Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder ein Jobticket. Für Praxen sind solche Leistungen oft günstiger als eine gleich hohe Gehaltserhöhung, weil weniger Steuern und Abgaben anfallen.
Welche Rolle das Gehalt beim Jobwechsel spielt
Das Gehalt ist wichtig, löst einen Wechsel aber seltener aus als oft angenommen. In der Rankingdocs-Studie mit über 10.700 ausgewerteten Bewerberprofilen nennen 19 Prozent Vergütung und Sicherheit als Hauptgrund für einen Wechsel. Für 72 Prozent sind Team und Zusammenarbeit entscheidend.
Ein faires Gehalt ist deshalb die Voraussetzung, damit eine Bewerberin Ihr Angebot ernsthaft prüft. Den Ausschlag geben danach das Team und die Führung. Nennen Sie in Ihrer Stellenanzeige eine konkrete Gehaltsspanne. Das spart Ihnen Gespräche mit Bewerberinnen, deren Erwartungen nicht zu Ihrem Budget passen.
Unterstützung bei der Suche nach MFA
Rankingdocs gewinnt seit 2018 Fachkräfte für Arzt- und Facharztpraxen. Wir bauen für Praxen einen eigenen Bewerberpool in der Region auf und vermitteln bei akutem Bedarf Kandidatinnen aus unserem Pool. Wie Sie bei der Suche vorgehen, lesen Sie im Beitrag MFA finden. Unser Vorgehen in der Mitarbeitergewinnung stellen wir auf der Seite Mitarbeiter gewinnen vor.
Quellen
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine MFA 2026?
Nach dem Gehaltstarifvertrag verdient eine MFA in Vollzeit 2026 zwischen 2.939,59 € brutto im Monat (Tätigkeitsgruppe I, 1. bis 4. Berufsjahr) und 4.895,78 € (Tätigkeitsgruppe VI, ab dem 33. Berufsjahr).
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt einer MFA?
Nach der Ausbildung beginnt eine MFA in Tätigkeitsgruppe I mit 2.939,59 € brutto im Monat bei 38,5 Wochenstunden. Das sind 35.275 € im Jahr, dazu kommt die tarifliche Sonderzahlung.
Bekommen MFA ein Weihnachtsgeld?
Der Manteltarifvertrag sieht eine Sonderzahlung zum 1. Dezember vor. Sie beträgt im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit 50 Prozent und ab dem zweiten Jahr 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
Wie wird das MFA-Gehalt in Teilzeit berechnet?
Der Tarifwert gilt für 38,5 Wochenstunden. Bei Teilzeit wird er anteilig umgerechnet. Eine MFA in Tätigkeitsgruppe I im ersten Berufsjahr mit 30 Wochenstunden erhält 2.939,59 € mal 30 geteilt durch 38,5, also rund 2.291 € brutto.
Gilt der MFA-Tarifvertrag für alle Arztpraxen?
Nein. Er ist nicht allgemeinverbindlich und gilt, wenn beide Seiten tarifgebunden sind oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. Bei öffentlichen Arbeitgebern wie kommunalen Kliniken gilt häufig der TVöD.

Sebastian Weidner ist Gründer und Geschäftsführer von Rankingdocs. Seit 2018 unterstützt er mit seinem Team Praxen, Kliniken und Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Mitarbeiter- und Patientengewinnung.


